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StVO. - Info

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Infos zu Pkw Anhängern in der StVO.

Die gesetzlichen Regeln zur Ladungssicherung beim Anhänger

Neben dem Achten auf das zulässige Gewicht, welches Sie zuladen dürfen, müssen Sie auch die Ladungssicherung bedenken.

Die Ladung (einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen) sind so zu verstauen und zu sichern,

dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,

herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

 

max. Breite und Länge der Ladung

Anhänger dürfen demnach nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Diese Ausnahmegenehmigung für Überbreite bis 3.0m. ist einfach beim zuständigen Landratsamt zu beantragen und kostet in Deutschland ca. 150.-€/Jahr

 

Herausragen der Ladung nach hinten:

 bis  max. 1,5m. !

Bei einem Herausragen der Ladung von mehr als einem Meter hinter dem Fahrzeug, ist dies mit einer hellroten Fahne mit Querstange zu signalisieren.

Bei Strecken bis zu 100 km sind drei Meter erlaubt.