100 km/h Zulassung
100 km/h Kit`s finden Sie auf der Seite "Zubehör"
Generell ist die 100km/h Zulassung nur in Deutschland anerkannt und gilt hier auch nur auf den Autobahnen.
Auf allen anderen Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gilt weiterhin 80 km/h.
Voraussetzungen für eine 100 km/h Zulassung bei einem gebremsten Anhänger
• Das Zugfahrzeug hat ABS
• Die Reifen am Hänger sind jünger als 6 Jahre
• Es sind hydraulische Radstoßdämpfer montiert (pro Rad einen Stoßdämpfer)
• Reifen mindestens für 120 km/h ausgelegt (Serie bei Vlemmix)
• Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
o 1,1 für gebremste Anhänger
o 1,2 mit Antischlingerkupplung.
Beispiele
Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leergewicht 1.500 kg x Faktor X = 1,1 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg
Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1.500 kg Leergewicht
1.500 kg x Faktor X = 1,2 = max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg